
Kostenübernahme
Hier erfahren Sie, wer die Behandlungskosten übernimmt und welche Schritte nötig sind.
Private Krankenversicherung (PKV)
In der Regel werden psychotherapeutische Leistungen von Ihrer PKV übernommen. Die Erstattung hängt jedoch von Ihrem individuellen Tarif ab.
Vor Aufnahme der Psychotherapie sollten Sie daher mit Ihrer PKV klären, in welchem Umfang die ambulante Psychotherapie erstattet wird.
Danach können Sie ein Erstgespräch in meiner Praxis vereinbaren.
Nach den Vorgesprächen wird ggf. ein Therapieantrag gestellt.
Selbstzahler:innen
Für selbstzahlende Patienten berechnet sich das Honorar nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) oder nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Gebühren für psychotherapeutische Leistungen sind in beiden Gebührenordnungen identisch.
Vereinbaren Sie einen Termin für ein Erstgespräch.
Wir besprechen Ihr Anliegen und die Kosten transparent.
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Kostenerstattungsverfahren
Das Kostenerstattungsverfahren ermöglicht gesetzlich Versicherten, eine ambulante Psychotherapie in einer Privatpraxis auf Kosten der Krankenkasse durchzuführen, wenn wegen unzumutbarer Wartezeiten kein Platz in einer Kassenpraxis gefunden wird.
Vor Aufnahme der Psychotherapie sollten Sie unbedingt Rücksprache mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse halten und klären, was diese für die Bearbeitung ihres Antrages benötigt.
Falls Sie hierzu Fragen haben, dann zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ich unterstütze Sie gerne.
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Sie sind noch unsicher? Melden Sie sich gerne.
Vielleicht sind Sie sich noch nicht sicher, ob eine Therapie das Richtige für Sie ist. Diese Zweifel sind ganz normal und verschwinden oft nach dem ersten persönlichen Gespräch.